PKV

14. Mai 2011

Die Krankenversicherung in Deutschland unterteilt sich zum einen in die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) sowie in die PKV (Private Krankenversicherung). Die gesetzlichen Krankenkassen sind Organisationen des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Krankenkassen. Anders dagegen bei der PKV, hier sind die Träger ausschließlich private Versicherungen in den Rechtsformen AG und VVaG. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung , kann nicht jeder Bürger in den Genuss der Trägerschaft einer privaten Krankenversicherung kommen, weil dafür ein ganz bestimmter Status vorhanden sein muss. Zu den Personen, die diese Privilegien genießen können, gehören Freiberufler, Beamte, Großverdiener und Selbstständige. Alle anderen Berufstätigen unterliegen einer Krankenversicherungspflicht und haben im allgemeinen eine gesetzliche Krankenkasse als Versicherung. Bedingt durch die rasanten Beitragserhöhungen bei den Krankenkassen liebäugeln inzwischen viele Bürger mit einem Übergang zur Privaten. Man braucht sich also nicht zu wundern, dass es der Wunsch vieler Bürger ist, sich ihres Kassen-Zwanges zu entledigen und in die herrliche Traumwelt der erschwinglichen Hightech Versorgung abwandern möchten. Hier fragt man sich allerdings, ist die Welt der PKV wirklich so heil, wie so mancher Versicherte darüber denkt? Man müsste also die Versprechungen in den Hochglanzbroschüren von Allianz & Co ganz genau überprüfen.